(Rituelle) Beschneidung (Selbstzahler-Leistung)
Nach den aktuellen Empfehlungen der deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie ist eine komplette Vorhautentfernung im Säuglings- und Kleinkindesalter sehr selten und nur in Ausnahmefällen medizinisch indiziert. Die Erkrankung der Vorhaut kann nicht über das Vorliegen einer Enge per se definiert werden, sondern nur durch das Vorliegen von Beschwerden mit Krankheitswert. Zu dem ist eine Vorhautverengung im Kleinkindesalter physiologisch.
Beschneidungen / Sunnat / Khittan werden von mir nach Vollendung des 1. Lebensjahres in Narkose durchgeführt (nach dem sog. Beschneidungsgesetz in Deutschland). Die gesetzlichen Krankenkasse übernehmen hierfür die Kosten nicht. Im Rahmen von Einzelprüfungen wird die Indikation zur Operation mittels Anforderung von Operationsberichten, Bilddokumentationen und Histologiebefunden streng geprüft. Eine Änderung der Diagnose ist somit zwecklos.
Die weiteren Einzelheiten, wie OP-Techniken, Nachsorge und Narkose sowie Kosten, entnehmen Sie bitte dem unten angefügten Flyer.